TextGrid e.V.

Der TextGrid e.V. befindet sich derzeit in einem Transformationsprozess hin zum Verein „Geistes- und kulturwissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen e.V.“. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem dargestellten Flyer und darauffolgender FAQ.

Download Flyer (pdf)

Der Verein „Geistes- und kulturwissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen e.V.“

Vertrauen in digitale Forschungsinfrastrukturen ist die Grundvoraussetzung für die Nutzung ebensolcher und bildet zudem die Basis für den kulturellen Wandel hin zu den FAIR-Prinzipien und Open Access. Ein solches Vertrauen wird durch den Faktor der Nachhaltigkeit wesentlich gestärkt.

Dies hat sich der entstehende Verein „Geistes und kulturwissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen e.V.“ zum Ziel gesetzt. Er will eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen, die die Weiterentwicklung und Vernetzung geistes- und kulturwissenschaftlicher Forschungsinfrastrukturen in Deutschland und Europa fördert. Zur Umsetzung dieses Ziels initiiert das Projekt CLARIAH-DE gemeinsam mit dem TextGrid e.V., den Projektverbundpartnern und weiteren Interessierten eine Vereinstransformation basierend auf dem bereits bestehenden Verein TextGrid e.V. Die Rechtsform Verein bietet den Vorteil, größtmögliche Partizipation der anwendenden und anbietenden Akteure sowie interdisziplinäre und internationale Beteiligung zu ermöglichen.

Zeitlicher Rück- und Ausblick

Herbst/Winter 2020/2021
Formulierung der Nachhaltigkeitsstrategie von CLARIAH-DE für die Projektphase April-September 2021 und darüber hinaus.
Beteiligte: CLARIAH-DE-Rat inklusive der Gesamtkoordination und dem Projektträger, Vorstand des TextGrid e.V.

Frühjahr 2021
Angestrebte Änderungen an der Satzung und Struktur des TextGrid e.V. wurden in Form eines Satzungsentwurfs formuliert.
Beteiligte: CLARIAH-DE Gesamtkoordination und Arbeitspaket 1 (Arbeitspaket der Projektphase April-September 2021 zur Nachhaltigkeit), Vorstand des TextGrid e.V.

Juni 2021
Konsultation zum Satzungsentwurf, Angebot der virtuellen Fragesession zur Vereinstransformation sowie Einladung zur virtuellen Mitgliederversammlung am 15. Juli 2021.
Beteiligte: CLARIAH-DE Gesamtkoordination und Arbeitspaket 1 (Arbeitspaket der Projektphase April-September 2021 zur Nachhaltigkeit), Vorstand des TextGrid e.V.

Juli 2021
Einarbeitung konsensualer Vorschläge in den Satzungsentwurf, Vorbereitung der Mitgliederversammlung
Beteiligte: CLARIAH-DE Gesamtkoordination und Arbeitspaket 1 (Arbeitspaket der Projektphase April-September 2021 zur Nachhaltigkeit), Vorstand und Mitglieder des TextGrid e.V.

Die Mitgliederversammlung des TextGrid e.V. hat am 15. Juli 2021 beschlussfähig stattgefunden. Die an Namen und Satzung geplanten Änderungen wurden erläutert, diskutiert und hierüber abgestimmt. Die Mitgliederversammlung hat den Änderungen an Namen und Satzung des Vereins bei einer Enthaltung einstimmig zugestimmt (gem. § 8 Abs. 1 der Satzung).

ab Juli 2021
Der Verein leitet die notarielle Beurkundung der neuen Satzung in die Wege. Nach erfolgtem Registereintrag wird der Verein den Namen „Geistes- und kulturwissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen e.V.“ führen.
Zur Neuausrichtung des Vereins wurden zwei Arbeitsgruppen eingerichtet: Die Arbeitsgruppe Angebotskatalog sammelt bestehende Angebote und erarbeitet eine Grundlage zur Erweiterung und Anpassung. Die Arbeitsgruppe Vereinstransformation initiiert und führt einen Community-Prozess durch mit dem Ziel der Konfiguration der initialen Aktivitäten des transformierten Vereins.

ab September 2021
Die AG Angebotskatalog erarbeitet bis zum 15.09.2021 einen initialen Angebotskatalog. Bis zur konstituierenden Mitgliederversammlung im Frühjahr/Frühsommer 2022 wird eine Regelung zum Angebotskatalog gemäß Satzungsneufassung und weitere Konfigurationen der Angebote des transformierten Vereins erarbeitet. Ferner wird die AG Vereinstransformation das Leitbild für den Verein ausformulieren und die initialen Aktivitäten des transformierten Vereins, insbesondere in Hinblick auf sein Verhältnis zur NFDI, konfigurieren. Hierzu werden weitere Repräsentant*innen der Community zur Mitwirkung eingeladen.
Beteiligte: Mitglieder der Arbeitsgruppen

bis Frühjahr 2022
Vorbereitung der nächsten Mitgliederversammlung durch die AG Vereinstransformation.
Dies beinhaltet neben der organisatorischen und formalen Abwicklung zur Vereinstransformation gemeinsam mit der Vereinsgeschäftsstelle die Ergebnispräsentation des initiierten Community-Prozesses:

  • Notarielle Beurkundung der neuen Satzung
  • Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Mannheim
  • Formulierung des Leitbilds
  • Konfiguration initialer Aktivitäten
  • Regelung zum Angebotskatalog

Beteiligte: Vereinsvorstand und -geschäftsstelle, AG Vereinstransformation, AG Angebotskatalog

Frühjahr/Frühsommer 2022
Mitgliederversammlung mit folgenden Zielen:

  • Verabschiedung des Leitbildes
  • Neuwahl des Vorstands
  • Einsetzung und Wahl des Koordinierungsrats als neues Vereinsgremium
  • Beschlussfassung zur Regelung zum Angebotskatalog

FAQs

# Was ist der Vereinszweck?

Der „Geistes- und kulturwissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen e.V.” will die Weiterentwicklung und Vernetzung ebendieser in Deutschland und Europa fördern. Angebote werden gemeinsam beworben, bereitgestellt und weiterentwickelt. Dazu gehören die im CLARIAH-DE-Projekt gebündelten Angebote.

Außerdem dient der Verein der Vernetzung und Zusammenarbeit der einschlägigen infrastrukturbezogenen Entwickler-, Betreiber- und Nutzer-Communities unter Einbeziehung von Disseminationsmaßnahmen in Lehre und Politik.

Folgende Handlungsfelder werden somit insbesondere durch den Vereinszweck realisiert:

  • Beratung, Bereitstellung, Weiterentwicklung und Vermittlung von Wissen, Werkzeugen und Diensten zur Förderung von Wissenschaft und Forschung auf nationaler und internationaler Ebene
  • Koordinierung von nationalen Knoten zu europäischen geisteswissenschaftlichen Forschungsinfrastrukturen
  • Zusammenarbeit mit Wissenschaftsorganisationen und -politik
  • Förderung von Forschung und Entwicklung
  • Mitwirkung bei der Einwerbung von Fördermitteln und Durchführung von Forschungs-und Entwicklungsarbeiten

# Weshalb wird der TextGrid e.V. zu diesem Zweck transformiert?

Eine Vereinsgründung zum Zweck der Nachhaltigkeit entspricht dem Vorgehen, das der Verein TextGrid e.V. – Verein zum nachhaltigen Betrieb einer Virtuellen Forschungsumgebung in den Geisteswissenschaften (http://www.textgrid-verein.de/) – seit 2013 erfolgreich umgesetzt hat. Es gibt bereits große Überschneidungen zwischen den Mitgliedern des TextGrid-Vereins und den CLARIAH-DE Partnern. Analog zur Bildung des TextGrid-Vereins aus den ehemaligen Konsortialpartnern des TextGrid-Projekts soll daher der Zusammenschluss von CLARIN-D und DARIAH-DE in einem Verein funktionieren, über den auch eine Zusammenarbeit mit der NFDI angestrebt wird.

Vor dem Hintergrund der großen Schnittmenge der Mitglieder und der übergeordneten Ziele haben sich die Gremien von CLARIN-D, DARIAH-DE und dem gemeinsamen Projekt CLARIAH-DE entschlossen, eine Umwidmung des bereits bestehenden TextGrid-Vereins anstelle einer Vereinsneugründung anzugehen. Fachliche und formale Ressourcen sind bereits vorhanden, sodass lediglich die Strukturen angepasst werden müssen und der Aufwand im Vergleich zu einer Neugründung deutlich geringer ausfällt. Vor allem aber entspricht es der Historie der sukzessive gewachsenen Forschungsinfrastrukturen.

# Was sind die wesentlichen Änderungen gegenüber dem bestehenden TextGrid e.V.?

Der Vereinszweck ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, verwirklicht durch die Weiterentwicklung und Vernetzung geisteswissenschaftlicher Forschungsinfrastrukturen in Deutschland und Europa. D.h. dass die Aufgaben des Vereins weit über die Unterstützung des nachhaltigen Betriebs von TextGrid als digital vernetzte Forschungsinfrastruktur in den Geisteswissenschaften hinaus gehen.

# Warum braucht es neben dem NFDI-Verein einen weiteren Verein?

Der Verein „Geistes- und kulturwissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen e.V.“ ist auf geistes- und kulturwissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen ausgerichtet. Damit hat er im Vergleich zum NFDI-Verein einen fachlich-disziplinären Fokus und ist gleichzeitig im Gegensatz zu den einzelnen NFDI-Konsortien nicht auf bestimmte geisteswissenschaftliche Teilgebiete beschränkt. Er kann die Zusammenarbeit geisteswissenschaftlicher NFDI-Konsortien und -Initiativen fördern und gemeinsame Interessen und Positionen unterstützen. Hierbei können und sollen auch Akteure und Aktivitäten eingebunden werden, die in den NFDI-Konsortien oder im NFDI e.V. nicht vertreten sind. Insbesondere können auch natürliche Personen Mitglied im Verein werden, während der NFDI-Verein nur institutionelle Mitglieder hat.

Der Verein „Geistes- und kulturwissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen e.V.“ dient als Kontaktpunkt und zur Koordinierung nationaler Knoten für bestehende und ggf. neu entstehende geisteswissenschaftliche Forschungsinfrastrukturverbünde. Dazu gehören die ERICs (European Research Infrastructure Consortium) wie CLARIN oder DARIAH. Beiträge zu den ERICs sind nicht auf einzelne NFDI-Konsortien oder -Initiativen beschränkt, sondern können durch mehrere NFDI-Konsortien geleistet werden.

Der Verein fördert unabhängig von Einzelkonsortien die Geisteswissenschaften in der NFDI und die Vernetzung von Forschungsprojekten mit Forschungsinfrastrukturverbünden. Er verfolgt den nachhaltigen Betrieb und die Weiterentwicklung von Angeboten unabhängig von der NFDI, u.a. aus CLARIAH-DE. Hier dient er auch als Plattform für die Vereinsmitglieder zur Beteiligung an Drittmittelprojekten.

# Wie setzt sich der Verein „Geistes- und kulturwissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen e.V.“ zusammen?

Mitgliedschaft
Der Verein hat juristische und natürliche Personen als Mitglieder. Je nach Beitrag wird dabei unterschieden zwischen ordentlicher und außerordentlicher Mitgliedschaft.

Gremien und Arbeitsgruppen
Vorstand, Koordinierungsrat und Mitgliederversammlung sind die entscheidungsfähigen Gremien des Vereins. In Arbeitsgruppen werden darüber hinaus fachliche Themen entwickelt sowie Beiträge und Positionen zu übergreifenden Fragestellungen erarbeitet.

# Was ist der Unterschied zwischen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern?

Ordentliche Mitglieder sind insbesondere juristische Personen, die spezifische, i.d.R. institutionell verankerte Angebote einbringen. Dies geschieht für einen definierten Zeitraum als verbindlicher Beitrag zum Angebotskatalog. Außerordentliche Mitglieder sind insbesondere natürliche Personen; sie bringen keine eigenen Angebote ein und entscheiden daher auch nicht über die Ausgestaltung des Angebotskatalogs.

Ordentliche wie außerordentliche Mitglieder können in den Vorstand und in den Koordinierungsrat gewählt werden und beteiligen sich an Arbeitsgruppen. Für beide Mitgliedschaftsformen wird kein monetärer Mitgliedsbeitrag erhoben. Wer einen verbindlichen Beitrag zum Angebotskatalog leistet, wird entsprechend der Regularien zum Angebotskatalog zum ordentlichen Mitglied.

Folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Vorteile der jeweiligen Vereinsmitgliedschaft.

# Wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben?

Nein. Ein monetärer Mitgliedsbeitrag in Form einer jährlichen Beitragszahlung wird nicht erhoben, weder von ordentlichen noch von außerordentlichen Mitgliedern. Die o.g. Eigenbeiträge der ordentlichen Mitglieder zum Angebotskatalog können als Mitgliedsbeiträge angesehen werden, die das Fundament für den Verein bilden. Zusätzlich kann der Verein Fördermittel einwerben.

# Wer kann Mitglied werden?

Juristische und natürliche Personen können Vereinsmitglied werden. Im Regelfall sollen ordentliche Mitglieder Institutionen, also juristische Personen sein, die ihre Beiträge zum Angebotskatalog auch institutionell absichern. Interessierte Geistes- und Kulturwissenschaftler*innen können sich als außerordentliche Mitglieder für die Vereinsziele engagieren. Forschungsinfrastrukturverbünde als solche werden nicht als eigenständige Mitglieder aufgenommen.

# Wieso sollte ich Mitglied werden?

Mit einer Mitgliedschaft werden Sie bzw. Ihre Institution Teil einer großen Community, die die geistes- und kulturwissenschaftlichen Forschungsinfrastrukturen aktiv mitgestaltet durch die Nutzung und Förderung ihrer Angebote. Der Verein bündelt ebendiese und bietet einen organisatorischen Rahmen zur Bearbeitung relevanter fachlicher und wissenschaftspolitischer Fragestellungen. Ein Mitglied kann eigene – bestehende oder neu entwickelte – Angebote über den Verein einer größeren Community zugänglich machen und profitiert von vielfältigen Rückmeldungen dieser vielseitigen Gemeinschaft, die zahlreiche Themengebiete abdeckt und in ihrer Gesamtheit die Expertise des einzelnen Mitglieds übersteigt. Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht die Einbindung in übergreifende Infrastrukturen und die Mitgestaltung zukünftiger Entwicklungen. Interessen und Potenziale geisteswissenschaftlicher Akteure und Aktivitäten können gemeinsam entfaltet und koordiniert werden.

Durch die Mitgliedschaft werden Sie bzw. Ihre Institution Teil der Mitgliederversammlungen, können sich in Arbeitsgruppen engagieren, in den Vorstand und Koordinierungsrat gewählt werden oder selbst bei der Wahl des Vorstands Ihre Stimme geltend machen. Als ordentliches Mitglied bringen Sie außerdem eigene Angebote ein und wählen den Koordinierungsrat.

# Was ist der Koordinierungsrat?

Der Koordinierungsrat koordiniert und überwacht den Angebotskatalog des Vereins. Dazu erarbeitet er nach Bedarf zeitlich befristete Zusatzvereinbarungen mit den anbietenden Mitgliedern. Außerdem berät er über die Regularien für die Fortführung und Weiterentwicklung des Angebots und bereitet entsprechende Vorlagen für die Mitgliederversammlung vor.

Der Koordinierungsrat fungiert als nationaler Knotenpunkt zu den ERICs bzw. generell zu bestehenden und möglichen künftig entstehenden Forschungsinfrastrukturverbünden. Über den Koordinierungsrat werden u.a. die jeweiligen nationalen In-kind-Contributions koordiniert. Nationale Koordinator*innen der ERICs sind ex officio Mitglieder im Koordinierungsrat.

Der auf Eigenmitteln basierende Beitrag eines ordentlichen Mitglieds zum Angebotskatalog wird individuell mit jedem Beitragenden vereinbart. Der Koordinierungsrat kann Kriterien und Regularien für den Angebotskatalog entwickeln, über die dann die Mitgliederversammlung entscheidet.

# Wie verhalten sich die einzelnen Vereinsorgane zueinander?

Die Mitgliederversammlung wählt Vorstand und Koordinierungsrat, wobei für letzteren nur ordentliche Mitglieder stimmberechtigt sind. Der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung und Organisation des Vereins, der Koordinierungsrat wird zum Knoten für Forschungsinfrastrukturverbünde und koordiniert den Angebotskatalog des Vereins. Alle Organe berichten in der Mitgliederversammlung von ihren Tätigkeiten.

# Was sind die Arbeitsgruppen?

Der Verein kann jederzeit Arbeitsgruppen zu fachlichen Themen oder übergreifenden, die Vereinsziele betreffenden Fragestellungen einrichten. Die Arbeitsgruppen beruhen auf der Eigeninitiative der Mitglieder.

Für die Anfangsphase wurden zwei offene, nicht-ständige Arbeitsgruppen (AG) gebildet: Die AG Angebotskatalog erarbeitet den initialen Angebotskatalog des Vereins sowie einen Vorschlag für die zukünftigen Regularien zum Angebotskatalog. Diese sind von der nächsten Mitgliederversammlung zu verabschieden. Die AG Vereinstransformation ist mit der Initiierung und Durchführung eines Community-Prozesses beauftragt, in dem ein Leitbild ausformuliert und die initialen Aktivitäten des Vereins konfiguriert werden sollen.

# Was ist der Angebotskatalog?

Der Angebotskatalog enthält die im Verein koordinierten Dienste und Werkzeuge. Er wird als regelmäßig zu aktualisierende Zusatzvereinbarung außerhalb der Satzung verankert und durch den Koordinierungsrat koordiniert und überwacht. Der Angebotskatalog wird mit Implementierung dieser Satzung initial aus den Angeboten der ordentlichen Mitglieder, u.a. denen des CLARIAH-Verbunds, erstellt. Er wird kontinuierlich weiterentwickelt und durch hinzukommende Angebote erweitert.

# Vergibt der Verein Stipendien?

Ja. Die Vergabe von Reisestipendien zur Jahrestagung des Verbands DHd – „Digital Humanities im deutschsprachigen Raum e.V.“ –für Nachwuchswissenschaftler*innen ist vorgesehen. Es werden für die DHd-Jahrestagung 2022 drei Stipendien zu je 400€ gestiftet.

# Der Verein steht noch am Anfang. Gibt es einen Zeitplan für die Umsetzung seiner Ziele?

Ja. Die AG Angebotskatalog erarbeitet bis zum 15.09.2021 einen initialen Angebotskatalog. Anschließend wird bis zur konstituierenden Mitgliederversammlung im Frühjahr/Frühsommer 2022 eine Regelung zum Angebotskatalog gemäß Satzungsneufassung und weitere Konfigurationen der Angebote des transformierten Vereins erarbeitet. Ferner wird die AG Vereinstransformation das Leitbild für den Verein ausformulieren und die initialen Aktivitäten des transformierten Vereins, insbesondere in Hinblick auf sein Verhältnis zur NFDI, konfigurieren. Damit wird der Verein für die kontinuierliche Verwirklichung seiner Ziele vorbereitet, die in einem stetigen Prozess der Anpassung und Weiterentwicklung zu verfolgen sind.

# Wie kann ich eine Mitgliedschaft beantragen?

Die Mitgliedschaft kann via formloser E-Mail an die Geschäftsstelle beantragt werden. Wird eine ordentliche Mitgliedschaft angestrebt, sollte der Antrag eine Angabe machen, welche Angebote in den Verein einbracht und betrieben werden und wie diese die Vereinsziele fördern. Der Beitrittsprozess wird nach der Mitgliederversammlung im Frühjahr 2022 konkretisiert. Kontaktadresse: kontakt(AT)forschungsinfrastrukturen(DOT)de.